Sollten Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte verloren haben oder es/sie wurde entwendet, dann können Sie Ihr eTicket/Ihre Chipkarte problemlos durch das ausstellende Verkehrsunternehmen bzw. den Verkehrsverbund sperren lassen. Dies kann, je nach Angebot, persönlich im Kundencenter, telefonisch oder online geschehen.
Haben Sie in diesem Zusammenhang ein erhöhtes Beförderungsentgelt erhalten, können Sie das eTicket/die Chipkarte nachträglich vorzeigen. Folgendes ist dabei bitte zu beachten:
- Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte bei der DB erworben, dann können Sie diese bequem über den Button „Fahrkarte/Ausweis vorzeigen“ auf der Startseite nachträglich vorlegen. Hierfür benötigen wir nur die Nummer Ihres eTickets/Ihrer Chipkarte.
- Sie haben Ihr eTicket/Ihre Chipkarte nicht bei der DB erworben, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Vertragspartner und lassen sich eine Gültigkeitsbescheinigung ausstellen. Mit der Gültigkeitsbescheinigung können Sie sich erneut hier anmelden und diese über den Button „Fahrkarte/Ausweis vorzeigen“ hochladen.